LIEFERUNG UND ABNAHME
Die Liefer- und Zahlungsbedingungen von Ess IT gehen anderslautenden Bedingungen meiner Kunden und/oder Wiederverkäufern vor, auch wenn Ess IT nicht ausdrücklich widerspricht. Lieferungen und Versand erfolgen auf Rechnung und Risiko des Käufers. Eine Auftragsbestätigung wird auf Verlangen erteilt. Ess IT Programmierleistungen gelten als abgenommen und damit der jeweilige Vertrag als meinerseits erfüllt, wenn nicht spätestens sieben Tage nach Fertigstellung und Bereitstellung der Leistung Mängel geltend gemacht wurden.
ZAHLUNG
Wenn nichts Anderes in der Rechnung vermerkt, sind Rechnungen ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Rechnungen für Computersysteme sind bei Lieferung zahlbar. Die Preise von Ess IT sind ausnahmslos Nettopreise zuzüglich der zum Fakturierungsdatum gültigen Mehrwertsteuer.
GARANTIE
Ess IT gewährt uneingeschränkte Garantie auf alle entwickelten Programme und Skripte. Von dieser Garantie ausgenommen sind folglich Programme und Skripte von anderen Anbietern, Entwicklern/Autoren, die lediglich durch Ess IT installiert wurden. Werden Programm-Code oder Skripte durch Dritte oder durch den Kunden selbst modifiziert, ganz gleich in welcher Art, geschieht dies zu Lasten und auf eigenes Risiko des Kunden. Jeglicher Anspruch auf Garantie oder auf Nachbesserungen für die gesamte Anwendung, d.h. auch für alle nachweislich im Zusammenhang stehenden Programme, Daten und Skripte sind dadurch erloschen.
AUßENDIENST
Sondervereinbarungen, die einen Außendienst zur Folge haben, sind nur mit schriftlicher Bestätigung wirksam. Bei der Auftragserteilung gelten die o. g. Liefer- und Zahlungsbedingungen als anerkannt.
BEANSTANDUNGEN
Festgestellte Beanstandungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung zu reklamieren. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch einen Monat nach Lieferung, nachweislich anzuzeigen. Haftung für jedwede Schäden, die durch Verwendung der gelieferten Waren oder Software entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Weitergehender Schadensersatz, auch aus anderen Rechtsgründen, ist ebenfalls ausgeschlossen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Produkte das Eigentum der Ess IT. Vor vollständiger Bezahlung meiner Rechnungen ist eine Sicherheitsübereignung oder eine Verpfändung untersagt. Erfolgt ein Zugriff durch Dritte, so ist dies Ess IT unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von Ess IT. Es gilt deutsches Recht, auch für Exportgeschäfte.
URHEBERRECHTE
Die Urheberrechte meiner Softwareprodukte bleiben mein Eigentum, wenn nichts Anderslautendes vereinbart wurde. Verträge, welche die Urheberrechte von Ess IT auf Andere übertragen, gelten als nicht geschlossen, eine entsprechende Klausel als nichtig. Änderungen an den Produkten von Ess IT, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben mir vorbehalten.